Weiterbildung / Techniker Gebäudesystemtechnik
Allgemeines zur Fachschule
Die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik wird neu im Schuljahr 2014/15 an der Friedrich-Ebert-Schule Esslingen angeboten und eröffnet Handwerkern und Facharbeitern mit Berufspraxis ganz neue berufliche Perspektiven.
Der aktuelle Anspruch an Energieeffizienz erfordert optimal aufeinander abgestimmte Gewerke. Dafür benötigt der Arbeitsmarkt gut ausgebildete Spezialisten, die in Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden technische sowie wirtschaftliche Entscheidungen beurteilen und diese gegeneinander abwägen können. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf Angebotswesen, Bauphysik, moderne Heizungs- und Klimatechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie vorbeugenden Brandschutz.
Mit dieser Weiterbildung erwerben Sie auch die Fachhochschulreife und können damit ein Studium an einer Hochschule anschließen. Außerdem gibt es interessante Zusatzangebote im Wahlbereich, in dem Sie sich selbst individuelle Schwerpunkte setzen.
Unterrichtorganisation
Die Fachschule wird in Vollzeitform geführt und dauert zwei Jahre.
Das erste Schulhalbjahr dient als Probezeit. Die untenstehende Tabelle zeigt die Stundentafel, aus der Sie auch die wöchentliche Stundenzahl ersehen können.
Die Technikerarbeit wird parallel zum Unterricht im 2. Schuljahr ausgearbeitet.
Nach bestandener Prüfung wird der Status „Staatlich geprüfter Techniker - Gebäudesystemtechnik" zuerkannt. Mit der Versetzung in das zweite Schuljahr wird Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt der Absolvent automatisch die Fachhochschulreife.
Stundentafel | 1. Jahr | 2. Jahr |
Lernbereich I | ||
Betriebliche Kommunikation 1) 2) | 120 | 80 |
Berufsbezogenes Englisch 1) 2) | 120 | 120 |
Betriebswirtschaftslehre | 120 | 120 |
Lernbereich II und III | ||
Technische Mathematik 1) | 140 | 80 |
Informationstechnik | 110 | |
Technische Physik | 210 | 40 |
Kommunikation Gebäudetechnik | 80 | |
Gebäudelehre | 40 | 40 |
Angebotswesen und Kalkulation 2) | 80 | 120 |
Gebäudesystemtechnik | 200 | 200 |
Steuerungs- und Regelungstechnik 1) 2) | 70 | 70 |
Technikerarbeit | - | 200 |
Wahlpflichtbereich | 80 | 240 |
Wahlpflichtbereich | 80 | 240 |
Summe: | 1590 | 200 |
1) Kernfach der Grundstufe
2) Fach der schriftlichen Prüfung
Kosten
Da die anfallenden Kosten nur teilweise vom Staat übernommen werden, müssen die Schüler einen Teil dieser Kosten übernehmen.
Es wird ein Schulgeld von derzeit € 434,60 pro Schulhalbjahr erhoben. Bei der Anmeldung wird eine Anzahlung fällig, die auf den Gesamtbetrag angerechnet wird. Das Schulgeld wird bei vorzeitigem Ausscheiden nicht zurück erstattet. Für Bücher und weitere Lehrmittel entstehen Kosten in Höhe von ca. € 300,-. Es wird eine mehrtägige Exkursion durchgeführt. Die dabei anfallenden Kosten richten sich nach dem Reiseziel.
Fördermöglichkeiten
Förderung nach BaföG
-> "Amt für Ausbildungsförderung" am Landratsamt
Förderung „Meister-BaföG"
-> Amt für Ausbildungsförderung am Landratsamt
Begabtenförderung
-> HK oder IHK, an der die Facharbeiterprüfung abgelegt wurde.
Förderung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme
-> zuständiges Arbeitsamt
Aufnahmevoraussetzungen
Die Grundvoraussetzung für die Weiterbildung zum Techniker an einer Fachschule für Technik ist eine bereits abgeschlossene Ausbildung im technischen Bereich mit anschließender mindestens einjähriger, besser mehrjähriger Berufstätigkeit.
Im einzelnen gilt:
- mindestens Hauptschulabschluss
- Berufsausbildung in einem Beruf der Metalltechnik
- Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf
wie z.B.: Anlagenmechaniker/-in für Sanitär, Heizung und Klimatechnik; Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik; Mechatroniker; Schreiner; Stahlbauer; Maurer / Stahlbetonbauer; Zimmerer; ... - Berufspraxis von mindestens 1 ½ Jahren, bei vorliegender Fachhochschulreife genügt die Praxis von 1 Jahr
- Die Fachhochschulreife oder der Abschluss als Berufskollegiat ermöglicht einen Einstieg direkt in das zweite Ausbildungsjahr. Die fehlenden Kenntnisse müssen aber in eigener Verantwortung erarbeitet werden.
Anmeldung und Zulassung
- Füllen Sie das Online-Formular (Anmeldeformular) vollständig aus.
- Drucken Sie 2 Exemplare aus. Eines ist für Ihre Unterlagen bestimmt, das zweite schicken Sie per Post an die Schule.
- Schicken Sie das Online-Formular ab
- Schicken Sie das ausgedruckte Formular zusammen mit:
- einem Lebenslauf in tabellarischer Form
- demAbschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
- dem Abschlusszeugnis der Berufsschule
- dem Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief
- einem Nachweis über Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit bzw. Bundeswehr und Zivildienst (kann auch erst nach Zusage vervollständigt werden)
Legen Sie keine Originale, sondern beglaubigte Kopien bei.
Bewerbungsmappen sind nicht erforderlich.
Die Ausbildung beginnt immer nach den großen Ferien mit dem neuen Schuljahr.
Ansprechpartner
Fördermöglichkeit der Weiterbildung über die Agentur für Arbeit
Dokumente
- Anmeldeformular53 KB
- Flyer_GST.pdf6 MB
AZAV
Beschwerde- und Verbesserungsvorschläge im AZAV-Bereich bitte an folgende E-Mail:
BuV-AZAV@fes-es.de