Metall (Handwerk) / Anlagenmechaniker/-in - Sanitär, Heizung, Klima
Berufsinfo
Als Anlagenmechanikerin oder Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist man ein Allroundtalent: Man sorgt dafür, dass alles fließt und läuft, und ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Nachhaltigkeits- und Energiesparfragen in allen Bereichen der Haustechnik. Von einfachen Anschlüssen bis zu großen Versorgungsanlagen. Es gibt 4 Schwerpunktbereiche:
- Heizung
- Sanitär
- Lüftung
- Umwelt
Der Ausbildungsverlauf an der FES
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:
► Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden die Einjährige Berufsfachschule 1BFMSHK (Vollzeitschule mit einem Betriebstag).
► Vom zweiten Ausbildungsjahr an geht es für die Auszubildenden in der Berufsschule weiter (Teilzeitschule)
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 1/2 Jahre, bei entsprechendem Notendurchschnitt ist eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich.
Besonderheiten Bei entsprechenden Leistungen kann ein mittlerer Abschluss erreicht werden.
1. Ausbildungsjahr (Grundstufe) | 2.-4. Ausbildungsjahr (Fachstufe) |
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Der Unterricht besteht aus praktischem Unterricht in den Schulwerkstätten und Theorieunterricht im Bereich Metalltechnik sowie Allgemeinbildung. Der Kontakt zum Ausbildungsbetrieb wird durch einen 14-täglichen Betriebstag hergestellt. Dabei werden die alltäglichen Anforderungen an den zukünftigen Beruf näher kennen gelernt. | Die Berufsschule ist eine Teilzeitschule im Blockunterricht mit Wochenblock alle 3 Wochen in Theorie- und Werkstattunterricht. Bei der Handwerkskammer findet ergänzend eine überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) statt. Das sind ein- oder zweiwöchige Pflichtlehrgänge. Im 4. Lehrjahr findet bis zur Berufsschulabschlussprüfung wöchentlich ein Tag Prüfungsvorbereitung statt. |
Prüfung Grundstufe | Prüfungen Fachstufe |
An der Berufsfachschule findet eine fachpraktische Abschlussprüfung statt. In den Theoriefächern ist die im Verlauf des Schuljahres erbrachte Leistung maßgeblich. | Gesellenprüfung Teil 1 (Handwerkskammer) Abschlussprüfung (Berufsschule) Gesellenprüfung Teil 2 (Handwerkskammer) |
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen 1. Ausbildungsjahr
Empfehlung: Hauptschulabschluss/Realschulabschluss G-Niveau, sonst Deutschkenntnisse mind. B1 und einem Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.
Aufnahmevoraussetzungen 2. - 4. Ausbildungsjahr
Erfolgreich abgeschlossene einjährige Berufsfachschule SHK oder vorherige abgeschlossene Lehre im technischen Bereich und ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die offizielle Anmeldung der FES: