Elektrotechnik / Elektroniker/-in für Geräte und Systeme

Allgemeines zum Beruf

Der Elektroniker für Geräte und Systeme wird in Industriebetrieben zur Instandhaltung und Fertigung von Geräten eingesetzt. Er unterstützt Entwicklungsabteilungen, arbeitet in der Instandhaltung, der Qualitätssicherung und Prüftechnik. Er besitzt umfangreiche Kenntnisse beim Entwurf elektronischer Schaltungen und der Herstellung und Bestückung von Leiterplatten. Er programmiert elektronische Bausteine wie Mikrocontroller und progammierbare Logik-Schaltkreise und baut diese in elektronische Baugruppen und System ein.

Der Ausbildungsverlauf an der FES

Die Lerninhalte gliedern sich in 3,5 Ausbildungsjahre. Der Unterricht findet in Theorie- und Laboreinheiten statt.

 

1. Ausbildungsjahr
  • Grundlagen des elektrischen Stromkreises
  • Lineare und nichtlineare Widerstände 
  • Installationsschaltungen 
  • VDE 0100 / Schutzmaßnahmen 
  • Grundlagen der Digitaltechnik / Steuerungstechnik 
  • Entwurf von Leiterplatten mit CAD-Programmen 
  • Computertechnik / Netzwerke
2. Ausbildungsjahr
  • magnetische Grundgrößen 
  • Berechnen linearer Netzteile 
  • geschaltete Stromversorgungen 
  • Transistoren, Operationsverstärker 
  • Wechselstromtechnik 
  • Programmierung von Mikrocontrollersystemen
3. Ausbildungsjahr
  • Analog/Digital-Wandler sowie Digital/Analog-Wandler 
  • Wechselspannungsverstärker/Filterschaltungen 
  • Drehstromsysteme / Antriebe 
  • Leistungselektronik / Wechselrichter / Umrichter 
  • Programmierbare Logik (CPLD) / Digitale Schaltwerke 
  • Bussysteme und Schnittstellen 
  • Qualitätsmanagment 
  • Regelungstechnik

 

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit - nach 3,5 Jahren (bei vorzeitigem Auslernen nach 3 Jahren) - erfolgt eine Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde und Wirtschaftskompetenz, sowie den berufskundlichen Prüfungsbereichen: Funktions- und Systemanalyse (FS) und Systementwurf (SE).
Zusammen mit den schulischen Vorleistungen erwirbt der Absolvent den Berufsschulabschluss. Dieser berechtigt zum Besuch weiterführender Schulen und Bildungsangeboten. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Schullaufbahnberatung.

Neben dem Berufsschulabschluss erwirbt der Absolvent auch den Facharbeiterbrief der Kammern (IHK, HWK). Hierzu sind weitere Prüfungen erforderlich, die von den Kammern durchgeführt werden. Dabei sind theoretische sowie berufspraktische Kenntnisse nachzuweisen. Teil 1 der Facharbeiterprüfung findet gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres statt und hat einen Umfang von 40% am Gesamtergebnis. Teil 2, der zum Ende der Ausbildung abgelegt wird, wird mit 60% gewichtet. Weitere Informationen zur Facharbeiterprüfung erhalten Sie bei den zuständigen Kammern (IHK, HWK).

Aufnahmevoraussetzungen

Ausbildungsvertrag bei einem Ausbildungsbetrieb.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb mittels formloser Übermittlung des Ausbildungsvertrages.

Die Einschulung ist immer am ersten Schultag durch den Auszubildenden. Einschulungstermin, Uhrzeit usw., werden rechtzeitig in den Sommerferien auf unserer Homepage bekanntgegeben.

Ansprechpartner

StD Rolf Rahm
Bereichsleiter
StD Rolf Rahm
Raum: 241

0711/3607-241
rahm(at)fes-es.de

Abteilungsleiter

StD Wolfgang Kennel

Raum V23

Telefon: 0711/3607-123

kennel(at)fes-es.de