Elektrotechnik / Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik

Allgemeines zum Beruf

Die Ausbildung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Sie dauert 3,5 Jahre. Elektroniker/-innen sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur -, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig.

Elektroniker/-innen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.

Der Ausbildungsverlauf an der FES

Die Ausbildung in der Berufsschule ist in Lernfeldern eingeteilt, wobei der Unterricht in Theorie- und Laboreinheiten statt findet.

Fächerangebot:

  • Berufsfachliche Kompetenz
  • Projektkompetenz
  • Wirtschaftskompetenz
  • Gemeinschaftskunde
  • Deutsch
1. Ausbildungsjahr
  • Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktion prüfen 
  • Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten 
  • Steuerungen analysieren und anpassen 
  • Informationstechnische Systeme bereitstellen
2. Ausbildungsjahr
  • Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
  • Anlagen und Geräte analysieren und prüfen
  • Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren 
  • Antriebssysteme auswählen und integrieren
3. Ausbildungsjahr
  • Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren 
  • Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und in Stand halten 
  • Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand halten
4. Ausbildungsjahr
  • Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren 
  • Prüfungsvorbereitung

Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfung besteht aus den Teilen 1 am Ende des 2. Ausbildungsjahres und 2 im 4. Ausbildungsjahr. In der Gesellenprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die für den Beruf erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. 
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 40 Prozent, Teil 2 der Gesellenprüfung mit 60 Prozent gewichtet.

Aufnahmevoraussetzungen

Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt formlos durch Zusendung einer Kopie des Ausbildungsvertrages.

Ansprechpartner

StR Garry Radig
Bereichsleiter
StR Garry Radig
Raum: 240

0711/3607-240
radig(at)fes-es.de

Dokumente & Links

Abteilungsleiter

StD Wolfgang Kennel

Raum V23

Telefon: 0711/3607-123

kennel(at)fes-es.de