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Berufseinstiegsjahr BEJ 

Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Regelform

Allgemeines:
Das Berufseinstiegsjahr-Regelform ist eine einjährige Vollzeitschule für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die in keinem Berufsausbildungsverhältnis stehen.

Es hat die Aufgabe, Jugendliche mit Hauptschulabschluss noch effektiver auf den Beruf vorzubereiten. Die berufliche Vorqualifikation in nur einem Berufsfeld pro Klasse und die Verbesserung der Kulturtechniken wie die gezielte Förderung von Projekt- und Sozialkompetenz anhand einer individuellen Förderplanung stehen dabei im Mittelpunkt. Berufsfeldbezogen wird den Jugendlichen etwa die Hälfte der Inhalte eines ersten Ausbildungsjahres vermittelt. Der Unterricht soll dazu führen, dass die Schüler nach erfolgreichem Abschluss des Berufseinstiegsjahres-Regelform ihre Berufsausbildungschancen insgesamt verbessern oder eine weiterführende berufliche Schule wie beispielsweise eine zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule besuchen können.

Das Berufseinstiegsjahr schließt mit einer Prüfung der berufsfachlichen und berufspraktischen Kompetenzen und einer zentralen Abschlussprüfung in Deutsch, Mathematik und Fachrechnen und in der Regel Englisch ab. Das Niveau der Abschlussprüfung baut auf dem Hauptschulabschluss auf und liegt etwas über dem Anforderungsniveau des Berufsvorbereitungsjahres. Der bereits bestehende Hauptschulabschluss kann hierbei nicht mehr wie bisher im Berufsvorbereitungsjahr, verbessert werden.

Aufnahmevoraussetzungen:
In das Berufseinstiegsjahr-Regelform können Mädchen und Jungen aufgenommen werden, die über einen Hauptschulabschluss verfügen und berufschulpflichtig sind. Wer bereits ein Berufseinstiegsjahr besucht hat, kann nicht erneut in ein Berufseinstiegsjahr aufgenommen werden.
In begründeten Einzelfällen können auch Schüler aufgenommen werden, die den Besuch der Realschule oder des Gymnasiums abgebrochen haben, nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen und über den Hauptschulabschluss nicht verfügen, wenn sie erwarten lassen, dass sie den Anforderungen des Berufseinstiegsjahres genügen werden.

Berufsfelder und Anzahl der Klassen:
Es werden folgende Berufsfelder angeboten: Haustechnik, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung.

Anmeldeschluss und Zulassung:
Anmeldungen werden auf dem Vordruck der Schule bis 01. März eines jeden Jahres eingereicht. Dabei sind die letzten beiden Zeugnisse beizufügen. Die Zulassung erfolgt ab dem 01. März. Bei Anmeldungen, die nach dem 01. März eingehen, werden die Restplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Ausbildungskosten:
Schulgeld wird nicht erhoben. Die Lernmittel werden den Schülern leihweise überlassen oder können mit einem Eigenanteil von 50% des Verkaufpreises erworben werden.
Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt nach den derzeit geltenden Richtlinien des Landes Baden-Württemberg.

Betriebspraktikum
Ganzjährig wird wöchentlich ein Betriebspraktikumstag in einem Betrieb aus dem jeweiligen Berufsfeld durchgeführt. Zusätzlich wird im ersten Schulhalbjahr noch ein zweiwöchiges Blockbetriebspraktikum durchgeführt. Die Praktikumsstelle wird von den Jugendlichen selbst ausgesucht. Das Arbeitsamt und die Lehrer sind dabei behilflich.

 

Fächer- und Stundentafel:

Wochenstunden

Allgemeiner Bereich 

10 – 15 

Religionslehre

 

Deutsch

 

Gemeinschaftskunde und Wirtschaftskunde

 

Sport
Englisch

 

 

Berufsbezogener Bereich

 

Berufsfachlicher Bereich:

 10 – 15 

    - Berufsfachl. Kompetenz 

 

    - Mathematik und Fachrechnen

 

    - Computeranwendungen

 

    - Projektkompetenz mit Sozialkompetenz

 

Berufspraktischer Bereich 

4 – 10  

 

  

Individuelle Förderung

 2 – 4  

 

 

Betriebspraktikum

und/oder stützende und ergänzende Angebote (z.B. Sport)

 

 

 

Wahlbereich (ergänzende Angebote, Projekte, etc.)

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Erfüllung der Berufsschulpflicht:
Schüler, die nach Abschluss des Berufseinstiegsjahres-Regelform kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen, haben durch den Besuch des Berufseinstiegsjahres-Regelform ihre Berufsschulpflicht erfüllt. Ein weiterer Berufschulbesuch ist dann nicht mehr erforderlich!



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